Hinweis
in eigener Sache: In Deutschland müssen ca. 21.000 Richter
jedes Jahr fünf Millionen neue Klagen bearbeiten. Der Präsident des
Bundesgerichtshofs, Günter Hirsch, kommentierte das mit der Feststellung:
"Wir sind ein prozessfreudiges Volk". Definitiv ist das nicht
jederzeit auf Anwälte zurückzuführen, die regelmäßig im Interesse des
Mandanten, aber auch im eigenen Interesse schnelle außerprozessuale
Lösungen bevorzugen.
(Rechtsanwalt
Dr. jur. Palm)
Unser Ziel ist
es indes,
möglichst viele Auseinandersetzungen ohne Prozess zu regeln, ohne
effektive Ergebnisse aus dem Auge zu verlieren. Denn
ein guter Vergleich ist allemal mehr wert als ein langjähriger
"blutiger" Prozess - zudem wenn die "Wartezeiten"
steigen. Wenn es
aber zum Gericht geht, werden wir ihre Interessen nachhaltig
vertreten.
Die vorliegende Site bzw. Seite präsentiert sich einerseits als unsere virtuelle
Visitenkarte, andererseits werden hier erste Orientierungshilfen
für den Rechtsalltag gegeben, die allerdings keine Rechtsberatung ersetzen.
Wie praktisch alle Initiativen des WWW ist
auch diese Seite permanent "still under construction". Vorschläge und
Anregungen greifen wir daher gerne auf, ohne je das Ideal zu verfolgen, hier eine
"alexandrinische" Bibliothek des Rechts vorzulegen. Wir bemühen uns, aktuell
im Blick auf unsere Arbeit zu
sein. Sollten Sie Fehler auch bei der Seitenwiedergabe Ihres Browers entdecken, sind wir
für Hinweise dankbar. Die Seiten werden permanent "upgedatet", sodass sich auch
zukünftige Besuche lohnen sollten.
Das Internet ist längst eine
herausragende Informationsquelle geworden und auch die Jurisprudenz wird im Netz in
umfassender Weise vorgestellt. Im Meer der Jura-Links
mag Wertvolles gefunden werden. Die Tätigkeit der Anwälte behält aber
ihren guten Sinn weiterhin darin, aus diesen sprudelnden Quellen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Dogmatik das herauszufiltern, was dem Mandanten
nützt und das praktisch einzusetzen.
Insofern ist die "overload
information" nicht nur ein Segen für die Laien, die nach dem Motto handeln mögen,
das Recht im Netz erspart den Rechtsanwalt, sondern schafft auch das Dilemma,
Informationen unprofessionell einzusetzen. Vor allem aber besteht unser Anspruch in einer
individuellen Betreuung Ihres Falles und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Rechtsanwalt Dr.
Palm
Rechtsanwalt Dr. Palm
ist zugelassen, bei allen Amts- und Landgerichten der Bundesrepublik Deutschland sowie Oberlandesgerichten aufzutreten und Mitglied im Deutschen
Anwaltverein.
Wir sind an der Erweiterung unseres virtuellen
Angebots interessiert und könnten uns daher im Netz auch Kooperationsformen für eine virtuelle Kanzlei (Bürogemeinschaft oder Sozietät) vorstellen.
Kontaktieren Sie uns doch einfach!
Was heißt eigentlich Scheidung
online? Eine Online-Scheidung ist eine Scheidung, die den
Mandanten in die Lage versetzt, die wesentlichen Verfahrensabläufe ohne
großen Aufwand zu erledigen und den Kontakt mit Anwalt und Gericht zu
einer einfachen Angelegenheit macht. Wenn es also schnell gehen soll, füllen
Sie einfach unseren Mandantenerhebungsbogen
Ehescheidung/Trennung in Ehe- und Familiensachenaus, senden Sie uns eine Vollmacht
und mindestens die Kopie der Heiratsurkunde und wir können sofort den
Antrag bei Gericht stellen, ohne dass Sie überhaupt einen Schritt in
unsere Kanzlei machen müssen.
Selbstverständlich können
Sie auch gerne bei uns persönlich erscheinen, wenn Sie Fragen haben, die
Sie nicht per Telefon oder E-Mail erörtern wollen.
Wir können
Scheidungsverfahren im Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland für
Sie betreiben. Das gilt auch in dem Fall, dass Sie im Ausland leben.
Allerdings müssen natürlich die gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen. Eine Scheidung ist dann am Einfachsten, wenn
sich die Eheleute einig sind und bereits ein Jahr getrennt leben. Doch
auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen sollten, heißt das nicht
in jedem Fall, dass Sie deswegen zwingend warten. Wir führen dann - wenn Sie
uns die genannten Unterlagen zugeschickt haben, das Verfahren durch. Das
Gericht wird, wenn es die Information über die Versorgungssituation
(Rentenanwartschaften etc.) hat, einen Termin bestimmen. Dann allerdings müssen
Sie kurz bei Gericht erscheinen. Das ist aber in den meisten Fällen
dieser Art eher eine Formalie, die mitunter in fünf Minuten erledigt sein
kann.
Top
Gemäß
§ 6des "Teledienstegesetz" vom
01.01 2002 kommen wir unseren Informationspflichten wie folgt nach:
Zuständige
Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Straße 30, 50668 Köln.
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet:
Rechtsanwalt/Bundesrepublik Deutschland. Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen
sind:
Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung, die
Fachanwaltsordnung, das RVG.
Für den Bereich des
internationalen Rechtsverkehrs die "Standesregelung der Rechtsanwälte in der
Europäischen Gemeinschaft".
Sie finden die
entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften (BRAO, BORA, FAO, CCBE-Berufsregeln und
BRAGO) unter der Rubrik "Angaben gemäß § 6 TDG" auf der Homepage der
BRAK.
Die Darstellungen auf dieser Website ersetzen keine
Rechtsberatung. Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben wird nicht
gegeben.
Soweit Sie eine Rechtsberatung wünschen, ist hierzu die Begründung eines
Mandatsverhältnisses Voraussetzung. Unseren Haftungsausschluss für diese Seiten und das
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