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| "Esra"
von Maxim Biller
Im Jahr 2003 erschien der Roman "Esra" von
Maxim Biller. Er erzählt detailreich die Liebesbeziehung zwischen Esra
und dem Ich-Erzähler, dem Schriftsteller Adam. Auf Klage der ehemaligen
Freundin des Autors und deren Mutter, die sich in den Romanfiguren wieder
erkennen und geltend machten, das Buch stelle eine Biographie ohne
wesentliche Abweichung von der Wirklichkeit dar, verboten die Gerichte dem
Verlag die Veröffentlichung und Verbreitung des Romans. Das BVerfG, 1 BvR
1783/05 vom 13.6.2007 bestätigte das und entwickelte einige neue
Grundsätze zum Thema "Kunstfreiheit": Bei dem gerichtlichen
Verbot eines Romans als besonders starkem Eingriff in die Kunstfreiheit
prüft das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit der angegriffenen
Entscheidungen mit der verfassungsrechtlichen Kunstfreiheitsgarantie auf
der Grundlage der konkreten Umstände des vorliegenden Sachverhalts.
Interessant ist
dabei dieser Ansatz: "Die Kunstfreiheit verlangt für ein
literarisches Werk, das sich als Roman ausweist, eine kunstspezifische
Betrachtung. Daraus folgt insbesondere eine Vermutung für die
Fiktionalität eines literarischen Textes. Die Kunstfreiheit schließt das
Recht zur Verwendung von Vorbildern aus der Lebenswirklichkeit ein.
Zwischen dem Maß, in dem der Autor eine von der Wirklichkeit abgelöste
ästhetische Realität schafft, und der Intensität der Verletzung des
Persönlichkeitsrechts besteht eine Wechselbeziehung. Je stärker Abbild
und Urbild übereinstimmen, desto schwerer wiegt die Beeinträchtigung des
Persönlichkeitsrechts. Je mehr die künstlerische Darstellung besonders
geschützte Dimensionen des Persönlichkeitsrechts berührt, desto stärker
muss die Fiktionalisierung sein, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung
auszuschließen."
Die Frage ist, ob es möglich ist, das Verhältnis von
Wirklichkeit und Verfremdung zu bestimmen. Der Ansatz impliziert eine
künstlerische Theorie, die nicht durch Art. 5 Abs. 3 GG vorgegeben
ist. |
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Kein Schadensersatz
bei Sturz in Kunstausstellung
Die
Klägerin hatte im September 2003 eine Ausstellung in der Münchner
Pinakothek der Moderne besucht. Die Ausstellung war gut besucht, weil es
sich um einen eintrittsfreien Sonntag handelte. Um entgegenkommenden
Besuchern auszuweichen, war die Klägerin an der Außenwand entlang
gegangen und mit dem linken Fuß auf eine dort verlaufende etwa 15 cm
breite in den Boden versenkte Lüftungsrinne getreten. Sie war dabei
umgeknickt und hatte sich den linken Außenknöchel gebrochen. Mit
der Klage verlangte sie Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen dieser
Verletzung. Sie war der Auffassung, der Freistaat Bayern habe seine
Verkehrssicherungspflicht durch die besondere Art und Weise der
Rauminstallation des Kunstwerks verletzt. Der Freistaat wies jede
Verantwortung für den tragischen Unfall zurück. Es seien alle
gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften eingehalten worden. Das
Amtsgericht München gab dem Freistaat Bayern Recht. Es habe seit der Eröffnung
der Pinakothek der Moderne bei über zwei Millionen Besuchern nur diesen
einzigen Verletzungsfall gegeben. Eine schuldhafte Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht sei nicht erkennbar. Auf die Berufung der
Klägerin hin bestätigte das Landgericht München I diese Entscheidung
des Amtsgerichts. Zwar sei durch das am maßgeblichen Ort ausgestellte
Kunstwerk eine von der üblichen Ausstellungssituation abweichende Lage
dadurch geschaffen worden, dass Besucher entlang der Außenwand laufen
mussten. Doch sei die Vertiefungsrinne des Lüftungsgitters deutlich
farblich abgesetzt. Von einem Museumsbesucher könne in diesem speziellen
Fall besondere Achtsamkeit verlangt werden, wenn er wie hier bei erhöhtem
Publikumsaufkommen mit Hindernissen rechnen müsse (LG München I Az.: 34
S 1591/05). |
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Übergang LG München
I/OLG München |
| Theaterregisseure
müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH Az: VI ZR
332/04) das Publikum nicht vor Knalleffekten
warnen. Ein Theaterbesucher hatte das Land Hessen auf Schmerzensgeld
verklagt, weil er im Staatstheater Wiesbaden durch den lauten Knall
einer Schreckschusspistole einen Hörschaden erlitten habe. Der Kläger -
der seit 1997 unter Ohrgeräuschen, also einem Tinnitus litt - sei mit dem
Theaterbesuch ein Risiko eingegangen, dessen Folgen er selbst tragen
müsse. |
| Der Roman „Esra"
von Maxim Biller bleibt nach einer Entscheidung des BGH (Az.:
VI ZR 122/04) verboten. Entscheidend ist, dass die darin dargestellten
Personen nicht genügend verfremdet seien. Die Privatsphäre der
betroffenen Klägerinnen sei verletzt. |
| Der
falsche Picasso
Ein Kunstsammler
sah bei einem Kunsthändler ein Bild, auf dem er Dora Maar von Pablo
Picasso gemalt, zu erkennen glaubte. Er zahlte schon mal 256.000 Euro an,
während der Händler das Bild und andere für die Echtheit des Bildes,
ließ aber den Anzahlungsbetrag offen. Als der Betrug nach Prüfung klar
wurde, zahlte der Händler lediglich ca. 10.200 Euro zurück.
Das OLG Karlsruhe
stellte in einer Entscheidung die fehlende Differenz im Vermögen
des inzwischen wegen Betrugs verurteilten Händlers sicher. Das OLG
glaubte dem geprellten Kläger. Insbesondere der Umstand, dass der
betrogene Käufer am Tag vor der Reise zu dem Händler 256.000 Euro
abgehoben habe, sprach für das Gericht dafür, dass er eine Anzahlung in
dieser Höhe geleistet habe (17 U 32/04 - 2. November 2004). |
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Rechtsprechung und Texte zu Kunst und Recht,
Kunstfreiheitsgarantie,
Kunstförderung,
Kulturverfassung, Zensur etc.
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| Anachronistische
Zensur
Januar 2005: Scharfe Zensur bleibt ein
Thema. Ein Gericht in Athen hat den österreichischen Karikaturisten
Gerhard Haderer zu sechs Monaten Haft verurteilt, weil er religiöse Gefühle
verletzt habe. Stein des Anstoßes war der Karikaturenband "Das Leben
von Jesus". Das Verfahren, das vermutlich noch in die Berufung geht,
wurde durch eine Anzeige der orthodoxen Kirche Griechenlands ausgelöst.
Die Athener Staatsanwaltschaft ließ alle Bücher beschlagnahmen. |
Die
Kunst der Trauerrede
Trauerreden zu halten ist eine Kunst
und kein Gewerbe. Deshalb muss eine Trauerrednerin keine Gewerbesteuern zahlen. Das
Niedersächsische Finanzgericht (Aktenzeichen: 2 K 2/03) gab der Klage der Meisterin der
letzten Worte gegen das Finanzamt statt. Entscheidend sei, dass die Reden individuell gestaltet wurden und daher sei die
Frau künstlerisch bzw. freiberuflich tätig. Sie unterliegt damit nicht der
Gewerbesteuerpflicht. Daran ändert auch nichts der Umstand, dass die Rednerin in einem
Jahr ca. 450 Trauerreden gehalten hat. Auch diese hohe Zahl von Reden bedeutet nach
Auffassung des Gerichts nicht, dass Aufbau und Inhalt "automatisiert"
seien. Im Jahre 1987 hatte der Bundesfinanzhof in einem Fall anders entschiedenen,
in dem der Trauerredner jeweils dieselbe Rede vorgetragen hatte und nach Auffassung
der Richter einer gewerblichen Arbeit nachgegangen sei. |
| Volontariat
Filmbranche - Schutz für Auszubildende §
78a BetrVG, der einen besonderen Schutz für Auszubildende vorsieht, die Mitglieder des
Betriebsrats oder der Auszubildendenvertretung sind, gilt nicht in jedem Fall für
Volontäre in einem Unternehmen der Filmbranche. Ein Volontariat in der Filmbranche ist
kein Ausbildungsverhältnis i.S.v. § 78a BetrVG,
wenn nach dem Inhalt des Vertrages die Erbringung der Arbeitsleistung und nicht die Aus-
und Fortbildung im Vordergrund steht und kein tarifvertragliches oder zwischen den
Unternehmen abgestimmtes Ausbildungskonzept existiert. |
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Köln
Domplatz, Samstag 17.09.2005, Aktion von George Brecht "Motor Vehicle
Sundown", eröffnet vom Direktor des Museum Ludwig, Kaspar
König
Kunst im öffentlichen Raum ist ein heikles
Kapitel, der "Wirkbereich" der Kunst ist gegenüber dem "Werkbereich"
nicht grundsätzlich weniger geschützt, aber Rechte Dritter und andere
hochrangige Schutzgüter können hier erhebliche Probleme auslösen.
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Attentat auf die
Attentäterin in effigie
Goedart Palm 19.01.2004 für das
Online-Magazin "Telepolis"
Der israelische
Botschafter Zvi Mazel attackiert in Schweden ein Kunstwerk
Die Installation: Das Foto einer lächelnden
Palästinenserin treibt in einem Boot mit der Aufschrift
"Schneewittchen" in blutrotem Wasser, umspielt von den Klängen einer Bach-Kantate.
Bei der Frau handelt es sich um die Selbstmordattentäterin [1] Hanadi Dschadarat, die vor einigen Monaten in Haifa 21 Menschen in den
Tod mitriss. Der israelische Botschafter in Schweden, Zvi
Mazel, konnte diesen Anblick im Historischen Museum in Stockholm nicht
länger ertragen. Er warf mehrere Scheinwerfer auf das Boot und
versuchte es anschließend aus dem Wasser zu holen. Augenzeugen zufolge soll er
sich sehr heftig erregt, ja wie "irrsinnig getobt" haben.
Das Attentat auf die Attentäterin in effigie
könnte ein Interpretationsversehen sein. "Das war
kein Kunstwerk. Es war eine Ungeheuerlichkeit, eine obszöne Verzerrung
der Realität", erläuterte der Botschafter seine Tat. Dass Kunstwerke
eine Ungeheuerlichkeit sind, spricht nicht gegen sie. Dass Kunstwerke die
Realität - welche überhaupt? - umformen, ist ihr Geburtsrecht.
Dem Botschafter zufolge glorifiziert das Werk jedoch
Selbstmordattentäter. Fürwahr ist Schneewittchen doch ein Symbol der Unschuld,
die in ihrer Schönheit strahlt und alle Mittel heiligt: "Weiß
wie Schnee, rot wie Blut (!) und schwarz wie Ebenholz." Sollte diese
motivische Überblendung ein provokatives Kalkül des Künstlers gewesen
sein, die Attentäterin zur erhabenen Unschuld zu erhöhen?
Das sieht der Künstler freilich fundamental
anders. Der gebürtige Israeli, Dror Feiler, will laut
Selbstinterpretation mit seinem plakativen Werk Schneewittchen und der
Irrsinn der Wahrheit [2] demonstrieren, wie die Hilflosigkeit Menschen
zu furchtbaren Taten anstiften kann. Das klingt politisch sehr
korrekt, aber jene empörten Israelis, die jetzt seine Ausbürgerung
fordern, nehmen ihm diese Gesinnung nicht ab. Und liegen nicht ohnehin
Welten zwischen künstlerischen Absichten und Werken?
Der Künstler verweist auf den Hintergrund
seiner Arbeit: Die palästinensische Attentäterin hatte kurz vor
ihrer Tat erlebt, wie ihr Bruder von israelischen Soldaten erschossen
wurde. So ganz füllt dieses Motiv allerdings auch nicht das Format des
Werks. Ist das unschuldige Schneewittchen (Selbstmordattentäterin) von
der bösen Königin (Israel) vergiftet worden, um selbst böse zu werden?
Oder ist die Wahrheit Irrsinn und Gift, das zuvor unschuldige
Menschen explodieren lässt? Und wer ist überhaupt der Prinz? Der Künstler
selbst? Solche "offenen Kunstwerke" lassen sich variantenreich
interpretieren, bis sich jeder seinen eigenen Reim darauf macht und alle
schließlich des Streitens müde sind. Doch so weit sind wir hier noch
nicht.
Herrschaft über die Zeichen
Der Botschafter fühlte sich jedenfalls nicht
allein durch die Reizfarbe "Rot" zu seinem protokollwidrigen
Verhalten provoziert. Nun mag man so viel spontane Erhitzung einem Diplomaten nicht
so recht glauben. Und in der Tat: Mazel soll der Zeitung
"Haaretz" gegenüber erklärt haben, er habe keineswegs aus spontaner Wut gehandelt.
Es sei ein geplanter Protestakt gewesen. Das macht die
Angelegenheit nun ästhetisch kompliziert. Denn sollte es beim Botschafter
auch ein polit-künstlerischer Akt gewesen sein, eine
aufmerksamkeitsheischende Performance, die ihre Mittel nicht weniger
präzise wählte als der Schneewittchen-Künstler seine eigenen?
Spiegelt sich nicht das militärische Vergeltungsschema in diesem
inszenierten Angriff auf die Kunst wieder? Und überhaupt hat doch erst die
Aktion des - in den Augen des Künstlers - "zügellosen
Hooligan" das Blutsee-Kunstwerk zu dem gebracht, was es jenseits dieses
Polit-Spektakels aus eigener Kraft kaum je erreicht hätte: Globale
Aufmerksamkeit jenseits der Umzirkelung von Galerien und Museen.
Denn hier geht es längst nicht nur um Kunst
bei der Frage, wen man trifft, wenn man das Kunstwerk trifft. Ariel
Sharon heißt die Tat jedenfalls im Schulterschluss mit seinen
Ministern gut. Das schwedische Außenministerium insistiert dagegen auf einer
Entschuldigung des Diplomaten. Für Sharon ist des Botschafters
inszenierte Kunst der Kunstzerstörung ein Zeichen gegen den
wachsenden Antisemitismus. Das Kunstwerk ist also so notwendig wie unwichtig,
um den Eklat zu produzieren und die Herrschaft über die
Zeichen zu erlangen. Israels ehemaliger Botschafter in der Türkei, Alon
Liel, erläutert die psycho-hygienische Austauschbeziehung zwischen
provokanter Kunst und provokanten Reaktionen durchaus
plausibel: "Wir haben einfach nicht genug
Gelegenheit, unsere Wut über die schrecklichen Selbstmordanschläge
rauszulassen." Ob die Lösung des Wutstaus und die
Aufmerksamkeit für den präzedenzlosen Bilderstreit nun fatale oder
heilsame Wirkungen für den Israel-Palästina-Konflikt hat, wissen wir
nicht. Wir erleben aber zumindest einen der glückhaften Momente der
Kunst, nicht wie üblich in ihrem eigenen selbstbezüglichen System
politisch völlig folgenlos verrechnet zu werden und kaum je die nächste
Vernissage zu überleben. Der Botschafter und der Künstler haben in
ihrer unvorhergesehenen Kooperation synästhetische Qualitäten
bewiesen, die unseren zeitgenössischen Begriff von Kunst auf das
Vorzüglichste bedienen.
Denn nur solange Kunstwerke Fragen stellen,
die nicht beantwortet werden, bleiben sie Kunst - wobei es jedem
Zuschauer nun freigestellt ist zu entscheiden, ob hier der Kunstprofi
oder der Politiker die eindringlichere Form der Kunst gefunden hat.
Alexander Demandt hat in seiner instruktiven Zeitreise durch die
Geschichte des Vandalismus den möglichen Endpunkt dieser Historie so
markiert:
"Wird Gewalt gegen Kultur zur Form
von Kultur, so ist mit der Kunst auch der Vandalismus am Ende. Die Hoffnung
aber scheint mir verfrüht."
Der undiplomatische Vandalismus von
Stockholm ist ein solches Kunstwerk der Provokation, in dem die Rollen von
Provokateur und Provoziertem zerlaufen und ineinander übergehen. Die Kunst
liebt diese Ambivalenzen. Aber die Politik befasst sich nun mit dieser
originellen Aktion wieder anhand ihres tradierten wie bleiernen
Formenkanons. Die Museumsleitung hatte die Arbeit eigens im Blick auf eine
internationale Konferenz in Stockholm aufgestellt, die sich Ende Januar
mit dem Thema Verhinderung von Völkermord [3] befassen soll. Die
Schweden wollen ihr Kunstwerk weiterhin in diesem Kontext präsentieren und
drängen auf Abbitte des Botschafters. Das israelische
Außenministerium droht dagegen an, diese Konferenz zu boykottieren. Diese Politik ist
die Fortsetzung der Kunst mit schlechteren Mitteln.
Links
[1]
http://www.heise.de/tp/deutsch/special/ost/15777/1.html
[2]
http://www.makingdifferences.com/site/calendar.php?lang=en&id=20
[3]
http://www.preventinggenocide.com/
Telepolis
Artikel-URL des Originalartikels:
http://www.telepolis.de/deutsch/special/auf/16563/1.html |
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