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| Aktuelles
aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Wir sind zwar nicht auf allen Gebieten präsent, aber aktualisieren
diese Seiten häufig, sodass sich wiederkehrende Besuche lohnen. Diese
Seiten stellen indes keine kostenlose Rechtberatung
dar. Weder gibt es hier
einzelfallbezogene Rechtsdarstellungen noch können wir Gewähr für
die Richtigkeit und jederzeitige Aktualität der Informationen übernehmen,
auch wenn wir die Darstellungen sorgfältig auswählen. Dabei gilt
insbesondere, dass die genannte Rechtsprechung mitunter von anderen
Gesetzeslagen ausgeht. Ob das also jederzeit übertragbare Aussagen
sind, erfahren Sie am ehesten in einem persönlichen Gespräch. Individuelle
Rechtsberatungen sind kostenpflichtig.
Schicken Sie uns ein E-Mail
oder rufen Sie uns an (0228/63 57 47) und wir teilen Ihnen mit, wie
wir Ihnen weiterhelfen können. Zum Thema "Jobs/Karriere"
geht es hier weiter >>

Bonn Rathaus - Markt - Hier finden Sie unsere
Kanzlei
Skizze
mit Anfahrtbeschreibung (GPS)
Hinweise
gemäß Informationspflichten nach § 2 Abs. 1 DL-InfoV |
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Aktuell |
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Ein Teil der neuen
Rechtsprechung wird auch unmittelbar in den einzelnen Rubriken dieser Site
eingearbeitet oder ist in der linken Navigationsleiste zu finden.
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Für unsere Kanzlei im Zentrum Bonns suchen wir zum sofortigen Eintritt eine/n Sekretär/in oder eine ausgebildete(n) Rechtsanwaltsfachangestellte/n für die Betreuung des Sekretariats. Sowohl Vollzeit- wie Teilzeitbeschäftigungen
kommen in Betracht. Sie sollten mit Windows-Programmen sowie Büro-Software vertraut sein und auch am Telefon präsent sein können.
Bewerbungen per Email bitte an Herrn Rechtsanwalt Dr. Palm unter: E-Mail.
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| Bilder
aus dem Internet
Begeht eine 17jährige Schülerin eine
Urheberrechtsverletzung, indem sie fremde Werke aus dem Internet
herunterlädt und diese nach in das Netz stellt, haften die Eltern für
die Urheberrechtsverletzung der Tochter. Es handelt sich um eine
Verletzung ihrer Aufsichtspflicht, wenn sie keine einzige Maßnahme
der Belehrung oder Überwachung im Hinblick auf die Nutzung des von
ihnen bereitgestellten Internetanschlusses vortragen können (LG München
vom 19.06.2008 - 7 O 16402/07). Eine einweisende Belehrung ist hierbei
nach Auffassung des Gerichts jedoch grundsätzlich zu fordern, was im
Prinzip dazu führt, dass man sich eigentlich von seinen Kindern eine
entsprechende Belehrung unterzeichnen lassen sollte und diese ggf.
hinterlegt, damit nicht nachher behauptet werden kann, das sei ein
bloße Schutzbehauptung. Belehrung, Aufsicht und Überwachung müssen
aber umso intensiver sein, je geringer der Erziehungserfolg ist, auch
bei älteren Kindern. Der Aufsichtspflichtige muss sich daher nach
Meinung dieser Entscheidung zur Feststellung des Umfangs seiner
Pflicht auch darum kümmern, womit sich die Kinder in der Freuzeit
beschäftigen, sie insoweit gelegentlich beobachten, beim Aufräumen
des Kinderzimmers und Säubern der Kleidung auf Gegenstände achten,
mit denen sich die Kinder beschäftigen. Bei der Überlassung von
gefährlichen Gegenständen durch den Aufsichtspflichtigen ist eine
Belehrung über die Gefährlichkeit grundsätzlich erforderlich, wobei
ein mit dem Internet verbundener Computer insoweit einem
"gefährlichen Gegenstand" im Sinne der einschlägigen
Rechtssprechung gleichstehe. |
Dieses Thema bleibt
aktuell, jetzt mit neuerer Rechtsprechung:
Wir erleben häufiger die Situation, dass Eltern relativ entsetzt über die Internet-Aktivitäten ihrer Sprösslinge sind. Warum sollen überhaupt Eltern für ihre Kinder haften?
Dazu jetzt der BGH in der Morpheus Entscheidung >>
"Musik,
Filesharing, Musikpiraterie, Aufsichtspflicht und Internet" vgl.
diese ständig aktualisierten Ausführungen >>
Ed
Hardy Abmahnung Rechtsanwalt >>
Blog
zum Thema >>
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Sie leben
im Ausland als Deutscher, haben
hier keinen gemeinsamen oder überhaupt keinen Wohnsitz mehr und
wollen sich scheiden lassen? Es handelt sich um eine deutsch-deutsche oder binationale Ehe. Welches Gericht in Deutschland ist nun zuständig? Wo muss der Antrag gestellt werden?
Lebt einer der Ehegatten in Deutschland, ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk dieser wohnt. Das Amtsgericht Schöneberg (Grunewaldstraße 66-67, 10823 Berlin, siehe Bild oben) ist für die hier thematisierten Fallgruppen zuständig, also
soweit die Ehegatten oder zumindest einer der Ehegatten Deutscher ist und beide im Ausland leben. Dieses Gericht ist weiterhin auch für Familien- und Vormundschaftssachen betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse von Kindern - Sorge- und Umgangsrecht, Vormundschaft - zuständig, wenn das Kind
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und im Ausland lebt.
Da die Verfahren wegen der notwendigen Rechtshilfeersuchen ins Ausland länger dauern, sollten Eheleute, die eine einverständliche Scheidung anstreben für die Zustellung einen in Deutschland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten, der übrigens kein Anwalt sein muss, angeben, an den das
Gericht die (Scheidungs)Antragsschrift, die Terminsladung und das Urteil zustellen kann.
Da das Gesetz eine persönliche Anhörung der Ehegatten vorschreibt, ist es zur Beschleunigung des Verfahrens auch sinnvoll, wenn die Parteien bereits bei Einleitung des Verfahrens mitteilen, ob und wann sie sich in Deutschland aufhalten. Dann hat das Gericht die Möglichkeit, einen mit diesem
Aufenthalt übereinstimmenden Verhandlungstermin zu bestimmen. Wenn die Parteien allerdings nicht anreisen können, wird das Gericht ein Rechtshilfeersuchen zur Vernehmung der Eheleute im Ausland stellen.
Wir prozessieren bei diesem Gericht ständig, sodass wir Sie hier gerne vertreten.
Mehr dazu >>

Amtsgericht Schöneberg
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| Urheberrecht >> |
Internetrecht >> |
| Der Bundesrat
hat das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft gebilligt. Jetzt
können die Regelungen zum Kopierschutz und zum Umgang mit geistigem Eigentum im Internet
endlich in Kraft treten. Das ist vor allem für die Musik- und Filmwirtschaft von eminenter
Bedeutung", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Vgl. dazu unsere Ausführungen >>
Vgl. auch den Online-Chat des Bundesministeriums der Justiz
zur Reform des Urheberrechts mit vielen FAQs >>
Erste
Folge: 8.000 Schadensersatz für P2P-Nutzer, vgl. dazu Landgericht
Cottbus (95 Ds 1653 Js 15556/04 (57/04) mehr dazu
>>
Wir erleben häufiger die Situation, dass Eltern relativ entsetzt über die Internet-Aktivitäten ihrer Sprösslinge sind. Warum sollen überhaupt Eltern für ihre Kinder haften?
Dazu jetzt der BGH in der Morpheus Entscheidung >>
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Zur Unternehmereigenschaft eines Ebay-Verkäufers
In einem von
uns aktuell vertretenen Fall (Abwehr einer Abmahnung) wurde bestätigt, dass ein Verkäufer,
der gebrauchte Sachen von einigen Freunden verkauft, die ihre
Schränke aufräumen, kein gewerblicher Verkäufer ist. Uns gelang es
darzustellen, dass auch 123 Bewertungen in zwei Monaten nicht dazu
führen, dass die Unternehmereigenschaft dadurch begründet wird
(Landgericht Dortmund - Beschluss vom 18.03.2008 - 20 O 9/08):
"Der Verkauf von gebrauchten Kleidungsstücken stellt ein
typisches Beispiel für einen Privatverkauf dar." Ein
Sammelverkäufer, der aus Gefälligkeit gegenüber Bekannten
Gegenstände verkauft, handelt typischerweise als
Privatverkäufer.
Internet-Hauptseite
Aktuelle Rechtsnachrichten aus dem Internet
"Musik,
Filesharing, Musikpiraterie, Aufsichtspflicht und Internet" vgl.
diese Ausführungen >>
Ed
Hardy Abmahnung Rechtsanwalt >>

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| Arbeitsrecht >> |
Ehe- Familienrecht >> |
| Wichtig und aktuell: Befristete Arbeitsverträge - Was gilt eigentlich?
Der
Bundestag hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 das Gesetz
zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen
Streitbeilegung beschlossen. Demnächst mehr dazu >>
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz >>
Zu den älteren Änderungen im Kündigungsschutzgesetz >>
Lesen
Sie dazu auch die Darstellung von Herrn Rechtsanwalt Peter Weiss mit einigen Praxistipps
>>
Bundesarbeitsgericht
zum Anspruch auf Teilzeitarbeit >>
Hinweise zum Schutz gegen Mobbing >>
Bundesarbeitsgericht
zum Mobbing aktuell und wichtig >>
Mehr dazu >>
Neuigkeiten zur Abmahnung >>
Zum Thema "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" vgl. hier >>
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Zur Neufassung von § 1578 b Abs. 1 BGB >>
Gemeinschaftsbezogene
Zuwendungen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der neueren
BGH-Rechtsprechung
Schenkungen
von Schwiegereltern - BGH ändert die alte Rechtsprechung >>
Billigkeit,
Abänderung, alte Gerichtsvergleiche >>
Das
OLG Düsseldorf zu § 1626e BGB in
einem von uns vertretenen Fall >>
Zum Unterhaltsrecht
Bundesverfassungsgericht (1 BvL 9/04) vom 28.02.2007
Das
Bundesverfassungsgericht hat eine wichtige Entscheidung zum
Unterhaltanspruch von kinderbetreuenden, nicht verheirateten
Elternteilen getroffen. >>
Zur Stärkung
der Stellung leiblicher Väter ohne Trauschein >> BVerfG
2010
Zur Gültigkeit von Eheverträgen.
Informieren
Sie sich hier >>
Verwirkung - Billigkeit - Versorgungsausgleich - zum Thema jetzt hier >>
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Das Familienverfahrengesetz
(FamFG) hat zum 01.09.2009
viele neue Regelungen zu familiengerichtlichen Verfahren mit sich
gebracht, die teilweise hier erläutert
sind. Das FGG (Gesetz
über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
war bis zum 31.08.2009 gültig. Achtung: Es gibt auch diverse
Verfahren, die Nichtjuristen nicht ohne weiteres als
familiengerichtliches Verfahren qualifizieren würden. Dazu
gehören unter anderem auch Betreuungs- und
Unterbringungsverfahren, Nachlass- und Teilungssachen, weitere
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Verfahren in
Freiheitsentziehungssachen. Verfahren in Betreuungssachen
sind nun in den §§ 271 ff. geregelt.
Mehr erfahren Sie hier
>> |
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Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
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| Scheidung-online |
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Was heißt eigentlich Scheidung
online? Virtuelle Gerichte gibt es (noch) nicht. Eine Online-Scheidung ist eine Scheidung, die den
Mandanten in die Lage versetzt, die wesentlichen Verfahrensabläufe
ohne großen Aufwand zu erledigen und den Kontakt mit Anwalt und
Gericht zu einer einfachen Angelegenheit macht. Wenn es also schnell
gehen soll, füllen Sie einfach unseren Mandantenerhebungsbogen
Ehescheidung/Trennung in Ehe- und Familiensachen
aus, senden Sie uns eine Vollmacht
und mindestens die Kopie der Heiratsurkunde und wir können sofort den
Antrag bei Gericht stellen, ohne dass Sie überhaupt einen Schritt in
unsere Kanzlei machen müssen.
Selbstverständlich können
Sie auch gerne bei uns persönlich erscheinen, wenn Sie Fragen haben,
die Sie nicht per Telefon oder E-Mail erörtern wollen. Wir sind real
und virtuell für Sie da. Wir können
Scheidungsverfahren im Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland
für Sie betreiben. Allerdings müssen natürlich die gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen. Eine Scheidung ist dann am Einfachsten,
wenn sich die Eheleute einig sind und bereits ein Jahr getrennt leben.
Doch auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen sollten, heißt
das nicht in jedem Fall, dass Sie deswegen zwingend warten.
Wir führen dann - wenn
Sie uns die genannten Unterlagen zugeschickt haben, das Verfahren
durch. Das Gericht wird, wenn es die Information über die
Versorgungssituation (Rentenanwartschaften etc.) hat, einen Termin
bestimmen. Dann allerdings müssen Sie kurz bei Gericht erscheinen.
Das ist aber in den meisten Fällen dieser Art eher eine Formalie, die
mitunter in fünf Minuten erledigt sein kann. "Wir wollen nur
einen Anwalt", teilen uns Mandanten mitunter mit. Das geht nur in
der Weise, dass lediglich eine Seite vertreten wird, sonst wäre das
auf Seiten des Rechtsanwalts Parteiverrat. Deswegen ist ein Anwalt
lediglich dann ausreichend, wenn es wirklich keinerlei Konflikte
rechtlicher bzw. finanzieller Art gibt. Sollten Ihnen Rechtsberater
etwas anderes sagen, ist das Eigenwerbung, aber in der Sache
unrichtig.
Unter bestimmten Voraussetzungen und wenn sich die Parteien einig sind, können Scheidung schon mal innerhalb einiger Wochen durchgeführt werden. Teilen Sie uns Ihren Fall mit und wir werden schauen, wie wir schnell und effektiv
handeln können.
Top   |
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| Erbrecht >> |
Mietrecht >> |
| Erbreform >> Die neuen Gesetze werden in die einzelnen Rubriken
eingearbeitet. Es folgt eine Übersicht. |
Aktuelle
Entwicklungen zu Schönheitsreparaturen - Aktuelle Rechtsprechung >>
Bei
der Auflösung des Mietvertrags muss der Mieter den Kündigungstermin genau angeben.
Der Bundesgerichtshof hielt eine
außerordentliche Kündigung von Geschäftsräumen für unwirksam, da der Mieter den
Zeitpunkt seines Auszugs an die Bedingung geknüpft hatte, neue Räume anmieten zu
können. Weiter >>
Der BGH zum Umfang von Schönheitsreparaturen >>
Zum nicht mehr ganz neuen Mietrecht - Achtung demnächst
Änderungen bei den Kündigungsfristen auch bei Altmietverträgen >>
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| Wettbewerbsrecht >> |
Unternehmensrecht >> |
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Hier werden rechtliche
Darstellungen für Unternehmen gegeben - und insbesondere auch aktuelle Entscheidungen der
Rechtsprechung vorgestellt, die uns im Blick auf Internethandel und für Unternehmensauftritte im Internet
relevant erscheinen >>
Zu
Problemen des Wirtschafts- und Unternehmensrechts >> |
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| Binational >> |
Einbürgerung >> |
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Probleme binationaler Paare
Kopftuch-Entscheidung
des BVerfG
Vorwurf
der Scheinehe
Achtung: Neues Einwanderungsgesetz >> |

Aktuell:
zur
Rücknahme
einer durch Täuschung erwirkten Einbürgerung - Aktenzeichen: 2 BvR
669/04. Fall: Der Kläger hatte unrichtig angegeben, einer Erwerbstätigkeit
nachzugehen. Die Einbürgerungsbehörde nahm die Einbürgerung wegen
arglistiger Täuschung zurück. Die Klage war in allen Instanzen
erfolglos.
Hinweise zur Einbürgerung >>
einschließlich
der Informationen zur Einbürgerung nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht
Den gesamten
Gesetzestext des StAG finden Sie hier >> |
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| Beratung >> |
Diverse >> |
Unternehmensbezogene
Beratungen zur Kondition von Basispauschalen
Ich möchte mich online beraten lassen. >>
Wo finde
ich die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm in Bonn?

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Übersicht
über einige Rechtsgebiete, die auf dieser Seite abgehandelt werden.
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| Kollegen |
Referendare |
Vertretung
für Kollegen Wir
sind gerne bereit, für Kollegen, denen eine Anreise zum Gerichtsstand im Köln-Bonner
Raum unrentabel erscheint - auch kurzfristig - die Vertretung von Mandanten vor Land-,
Amts- und Arbeitsgerichten in Köln, Bonn, Siegburg, Brühl, Euskirchen, Rheinbach und
Umgebung zu den üblichen Konditionen zu übernehmen.
Wir
suchen engagierte Stationsreferendare,
insbesondere solche, die sich für Online-Recht, Rechtsprobleme des Internet etc.
interessieren.
Wir bieten auch in begrenztem Umfang
Praktikanten die Möglichkeit, Einblick in die
Tätigkeit unserer Kanzlei zu nehmen.
Publikationen
Wollen Sie für Ihr Internetportal eine kompetente
"Rechtsecke" einrichten? Wir sind gerne bereit, solche Initiativen zu
unterstützen und regelmäßig Beiträge zu aktuellen Rechtsfragen zu liefern. Rufen Sie
doch einfach an. Nachfrage unter: Email oder telefonisch unter: 0228/63 57 47
|
| Wir sind an einer - wie immer strukturierten -
Zusammenarbeit mit einem/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Interessen- oder
Tätigkeitsschwerpunkt "Familienrecht" oder
"Arbeitsrecht", gerne auch einem/r
Fachanwalt/Fachanwältin interessiert. Nachfrage
unter: Email
oder telefonisch unter: 0228/63 57 47 |
| Elektronisches Handelsregister
- www.justiz.nrw.de mit näheren Hinweisen unter: Justiz NRW/Online-Verfahren |
Strafanzeige online - ein
Projekt des Polizeiportals Nordrhein-Westfalen, dessen Sinn noch ungewiss sein dürfte. Denn leichter
geht´s nimmer, der
Polizei und der Justiz gehörige Mehrarbeit zu verschaffen, aber wenn es der Gerechtigkeit
dient:
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| Essays von
Rechtsanwalt
Dr. Palm, in: "Der Arbeitgeber" Magazin der Bundesvereinigung
Deutscher Arbeitgeber. Für die BDA
entstanden diverse Essays zu den Themen Lernunternehmen, Moderne Betriebsorganisation,
Internet etc. |
Kampf
dem Spam - wir helfen Ihnen! |
| Aktuelle
Publikationen CyberMedienWirklichkeit weiter hier >> |
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Aktuell:
Kinder im Alter bis zu zehn Jahren können haftbar gemacht werden, wenn sie parkende Autos
beschädigen
Das hat der Bundesgerichtshof
entschieden und damit einem Kläger Recht gegeben, dessen Auto von zwei Neunjährigen
beschädigt worden war. Nach einer im Juli 2002 in Kraft getretenen Gesetzesänderung sind
Kinder zwischen sieben und zehn Jahren für von ihnen fahrlässig verursachte
Verkehrsunfälle grundsätzlich nicht haftbar, weil sie die besonderen Gefahren des
Straßenverkehrs noch nicht erkennen können. Allerdings hatte der Gesetzgeber vergessen,
einen ziemlich häufig vorkommenden Alltagsfall zu regeln: Was gilt, wenn Kinder ein
ordnungsgemäß geparktes Auto zerbeulen? Das Gericht stellte damit klar, dass eine
gesetzliche Neuregelung, die Kinder bei Unfällen im fließenden
Straßenverkehr von der Schadensersatzpflicht ausnimmt, nicht für den
ruhenden Verkehr gilt. Nach dem im Juli 2002 in Kraft getretenen Gesetz
sind Kinder zwischen sieben und zehn Jahren für von ihnen
fahrlässig verursachte Verkehrsunfälle nicht haftbar, weil sie die besonderen
Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht erkennen können. Die
Gesetzesänderung gilt
also nur für fahrende, nicht aber für stehende Fahrzeuge. Wenn Kinder in der Nähe von
Autos spielten, seien sie im Gegensatz zum fließenden Verkehr keinen speziellen Gefahren
ausgesetzt und in der Regel auch nicht durch die jeweilige Situation überfordert. Im
konkreten Fall müssen nun die Eltern der beiden Neunjährigen den Schaden in Höhe von
1900 Euro bezahlen (Aktenzeichen: VI ZR 335/03 u. 365/03 vom 30. November 2004).
Weitere Entscheidungen hier >> |
Allgemeine Hinweise |
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Für büroorganisatorische Fragen
- Termine, Vollmachterteilung, Kostennoten etc.
Online-Beratung finden Sie hier
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Hinweise gemäß Informationspflichten
nach § 2 Abs. 1 DL-InfoV
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Wenn
Sie sich nicht sicher sind, ob Sie überhaupt einen Rechtsanwalt einschalten sollen, rufen
Sie uns doch einfach mal an! Wir entfalten lediglich dann eine Tätigkeit, wenn Sie es
wirklich wollen und uns eine rechtliche Vertretung sinnvoll erscheint.
Wir sind selbstverständlich
auch bereit, Ihnen zunächst einen Überblick über die voraussichtlich entstehenden
Kosten zu geben und bei einer kostengünstigen Verfolgung Ihres Interesses zu beraten.
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Anregungen und Hinweise für
die Ausgestaltung unser Online-Präsenz, Vorschläge für die Aufnahme von Themen etc.
nehmen wir gerne auf.
Individuelle Rechtsberatungen sind damit aber nicht verbunden und
wir waren auch ganz allgemein vor Übernahmen, die nicht auf den individuellen Fallen
zugeschnitten sind.
Hinweis für
Kollegen: Wir sind an der
Erweiterung unseres Angebots interessiert und könnten uns daher
auch
Kooperationsformen im Netz vorstellen. Kontaktieren Sie uns doch einfach!
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