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  Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

 

Kindererziehungszeiten

Anrechnung

 

Kindererziehungszeiten sind Beitragszeiten, für die Beiträge als gezahlt gelten. Die Erziehungszeit wird bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat. Sie wird nur bei einem Elternteil angerechnet. Haben die Eltern das Kind gemeinsam erzogen, so können sie durch eine übereinstimmende Erklärung festlegen, bei wem die Kindererziehungszeit angerechnet werden soll. Die Erziehungszeiten/ Berücksichtigungszeiten werden grundsätzlich dem Elternteil zugeordnet, der das Kind allein erzogen hat. Bei einer gemeinsamen Erziehung werden die Zeiten grundsätzlich im Rentenkonto der Mutter angerechnet, bei tatsächlich überwiegender Erziehung durch den Vater in seinem Rentenkonto (der Vater hatte Erziehungsurlaub und die Mutter ging arbeiten). Eine gemeinsame Erziehung liegt regelmäßig dann vor, wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern lebt. Sie liegt auch dann vor, wenn der getrennt lebende Elternteil regelmäßig an der Erziehung beteiligt ist. Im Leistungsfall werden die Zeiten der Kindererziehung mit dem Durchschnittsverdienst aller Arbeiter und Angestellten bewertet. Das heißt, für ein Jahr Kindererziehungszeit wird man so gestellt, als hätte man 29.428 € verdient.

Amtsgericht und Landgericht Köln 

 

Vielleicht mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage. Insbesondere die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere Probleme, die wir helfen zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung tragen. Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen Gebieten des Ehe- und Familienrechts: Scheidungen, Trennung, Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften, Härtefall, Unterhalt nebst Auskunftsanspruch, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsregelungen, Zugewinn, Schulden, Hausrat, Zuweisung der EhewohnungGrundstücken, Scheinehe, Eheaufhebung

Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen oder türkischen (Speziell zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen zu klären waren, haben wir untersucht. 

Andere im weitesten Sinne familienrechtliche Themen  in Stichwörtern:

AdoptionAktuell - Anfechtung Testament - AlimonyAnwaltskosten - Aufhebungsvertrag - Aufsicht - Aufsichtspflichtverletzung - Binational  Divorce  - Eheaufhebung - Ehegatte - EhevertragEinbürgerung - Employment law - Erwachsenenadoption - FamilienrechtHaftung für Kinder  - Jura for Kids - Kindesunterhalt -  - MutterschutzNamensrechtScheidung - Scheidung (türkisches Recht)Scheidungskosten - ScheineheUnterhalt - Unterhaltsrecht  - Vollmacht - Zivilprozess

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Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand:04.06.2010