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Lebensversicherungen
anlässlich der
Scheidung |
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| In der
Zugewinngemeinschaft,
also im Fall des gesetzlichen Güterstands, werden bei Scheidung Lebensversicherungen auf
Kapitalbasis in den Zugewinn mit eingerechnet. Sie müssen das Geld also mit der
Gegenseite teilen. Vor der Kündigung einer Lebensversicherung sollte man überdenken, ob
man nicht vermögensrechtlich sinnvollere Lösungen finden kann - etwa eine Teilkündigung
oder eine Beitragsfreistellung und spätere Aufteilung. |
Lebensversicherungen auf
Rentenbasis dagegen werden nicht dem Zugewinn zugerechnet, sondern dem
Versorgungsausgleich. Sollten Sie Versorgungsansprüche in einem Ehevertrag ausgeschlossen
haben, bleiben auf Rentenbasis beruhende Versicherungen bei der Scheidung außen vor. Anrechte
aus einem Lebensversicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht sind im Wege des
Zugewinnausgleichs auszugleichen, wenn der Berechtigte sein Wahlrecht erst nach
Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ausübt Stichtagsprinzip. Das
Gericht berücksichtigt die Form der Lebensversicherung, die am Tag der Zustellung des
Scheidungsantrags bestand. Spätere Änderungen sind deshalb zwecklos. Von einer modifiziertem Zugewinngemeinschaft spricht man dann,
wenn Sie bestimmte Vermögenswerte wie Immobilien oder Firmenanteile aus dem Zugewinn
ausschließen. Es sollen dabei die Vorteile der Zugewinngemeinschaft unter
Vermeidung ihrer vermögensrechtlichen Nachteile gesichert werden.
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| Exkurs:
Versicherungen anlässlich von Trennung/Scheidung
Bei Trennung und Scheidung können sich auch Probleme
des Versicherungsschutzes ergeben. Geschützt ist der Versicherungsnehmer,
der andere Ehegatte wird über kurz oder lang einen eigenen
Versicherungsschutz begründen müssen. Zu differenzieren ist hier wie
folgt, wobei allerdings vorrangig ein Blick in die allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Versicherungen geworfen werden
sollte:
Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind, wenn nur
ein Ehepartner berufstätig ist, Ehepartner und Kinder beitragsfrei
mitversichert. Der Mitversicherte muss sich nach Scheidung innerhalb von
drei Monaten um einen eigenen Krankenversicherungsschutz bemühen.
Kfz-Versicherung
Sind Erst- und Zweitwagen gemeinsam auf einen
Versicherungsnehmer zugelassen, müssen sich die beiden Ex-Partner,
nachdem eine Einigung darüber erzielt wurde, wer welches Auto behält,
getrennt selbst versichern. Die Übertragung von Schadensfreiheitsrabatten
ist dabei möglich - die Zustimmung des Partners vorausgesetzt.
Hausrat
Entscheidend ist hier die Trennung. Der Hausrat ist nach
der Trennung bis maximal drei Monate nach der letzten Beitragszahlung in
zwei Wohnungen mitversichert. Der Versicherungsnehmer behält bei einem
Auszug den Versicherungsschutz in der neuen oder alten Wohnung. Ggf.
sollte man den Vertrag anpassen, wenn weniger Werte eine geringere
Versicherungssumme sinnvoll erscheinen lassen. Der bisher Mitversicherte
muss einen neuen Vertrag abschließen.
Haftpflicht
Eheleute müssen als Mitversicherte bei Scheidung neue
Verträge abschließen. Die Kinder bleiben mitversichert.
Rechtsschutzversicherung
Für den Rechtsschutz gilt regelmäßig dasselbe.
Beratungsrechtsschutz für Familien- und Erbrecht gibt es nur für den
Versicherten.
Lebensversicherung
Im Grunde ist nur zu überlegen, ob man den
Bezugsberechtigten ändert. Wenn dieser unwiderruflich eingesetzt wurde,
ist aber die Zustimmung des Begünstigten erforderlich. Gemeinsame
Kapitallebensversicherung können in Einzelverträge umgewandelt werden,
wenn man sich einigt.
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Blick vom Land- und Amtsgericht Köln auf
die Stadt |
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Vielleicht
mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und
Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage. Insbesondere
die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler
Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere Probleme, die wir helfen
zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung tragen. Wir vertreten seit
Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen
Gebieten des Ehe- und Familienrechts: Scheidungen,
Trennung, Lebenspartnerschaften,
Lebensgemeinschaften, Härtefall,
Unterhalt nebst Auskunftsanspruch,
Versorgungsausgleich, Sorgerecht,
Umgangsregelungen, Zugewinn,
Schulden, Hausrat, Zuweisung
der Ehewohnung, Grundstücken, Scheinehe,
Eheaufhebung.
Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen
Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen
oder türkischen (Speziell
zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen
zu klären waren, haben wir untersucht.
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