|



Email (Ausfall-Server)
Home
Übersicht
w

| |
|
Kindesentführung
Haager
Kindesentführungsübereinkommen
|
 |
| Sorgerechts- bzw.
Umgangsentscheidungen aus einem EU-Mitgliedstaat sind grundsätzlich
kraft Gesetzes außer in Dänemark in allen anderen EU-Staaten
anzuerkennen (Artikel 21 Abs. 1 Brüssel II a-Verordnung). Jedoch wird
von jeder Stelle, der eine ausländische Entscheidung vorgelegt wird,
geprüft, ob eventuell ein Grund vorliegt, die Anerkennung zu
verweigern (Vgl. Artikel 23 der Verordnung). Im Interesse der
Rechtssicherheit kann man daher die Anerkennung einer Entscheidung
gerichtlich bindend feststellen lassen (Artikel 21 Abs. 3 Brüssel II
a-Verordnung).
|
|
Demnächst mehr dazu >> |
|
Vielleicht
mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe-
und Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage.
Insbesondere die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft
schwerer emotionaler Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere
Probleme, die wir helfen zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung
tragen. Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit
zahlreiche Mandanten auf den diversen Gebieten des Ehe- und
Familienrechts: Scheidungen, Trennung,
Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften,
Härtefall, Unterhalt
nebst Auskunftsanspruch, Versorgungsausgleich,
Sorgerecht, Umgangsregelungen,
Zugewinn, Schulden,
Hausrat, Zuweisung
der Ehewohnung, Grundstücken,
Scheinehe,
Eheaufhebung.
Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen
Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen
oder türkischen (Speziell
zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen
zu klären waren, haben wir untersucht.
|
|