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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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Schutz der Verbraucher

Kostenfallen

Geschäftsbedingungen

 

Das "Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" tritt zum 1. August 2012 in Kraft. 

Dann müssen Internet-Angebote obligatorisch eine Schaltfläche mit dem Text "zahlungspflichtige Bestellung" oder einer ähnlich deutlichen Erklärung versehen werden. Deswegen heißt die Regelung Button-Gesetz. Mit dieser Applikation soll dem Nutzer umstandslos und unmissverständlich klar werden, was die Folgen seines Handelns sind. Ähnlich wie bei der Dauerdiskussion um Allgemeine Geschäftsbedingungen geht es darum, dass Kosten nicht in das Kleingedruckte gehören.  Verbraucher müssen weiterhin über zahlreiche zentrale Vertragselement wie Mindestlaufzeiten oder Lieferkosten eindeutig unterrichtet werden. Enthält die Bestellfläche nicht diese Informationen, gibt es keinen wirksamen Vertrag, also auch keine Zahlungspflicht. Das Gesetz gilt für alle Online-Bestellvorgänge. 

Rufen Sie uns an oder schicken uns ein Email, wenn sie von uns beraten werden wollen. 

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