Home - Aktuelles - Rechtsgebiete - Suche - Sekretariat - Datenschutz - Impressum

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

Arbeitsrecht - Beamtenrecht - Erbrecht - Familienrecht - Mobbing - Namensrecht

drpalm@web.de (E-Mail) - 0228/63 57 47 (Festnetz) - 49 163 6288904 (Mobil)

 
Startseite
Nach oben

Home

Übersicht

 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Youtube

Rechtliche Fragen

Rechtsprechung

Tendenzen

Youtube Rechtsanwalt
Youtube gewinnt im Juni 2010 in New York gegen Viacom vor einem New Yorker Bezirksgericht einen Prozess wegen urheberrechtlicher Auseinandersetzungen. Youtube wurde vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Clips nicht bzw. nicht schnell genug von den Seiten entfernt zu haben. 
Internetplattform und "gleitender" Sorgfaltspflichtmaßstab

Je mehr konkreter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass es zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen wird, und je schwerwiegender die zu befürchtenden Verletzungen sind, umso mehr Aufwand muss der Betreiber nach Auffassung des LG Hamburg (2007) auf sich nehmen, um die auf seiner Seite eingestellten Kommentare einer persönlichkeitsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen. Ist mit großer Sicherheit vorhersehbar, dass es zu schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen wird, so kann die Prüfpflicht des Betreibers bis hin zu einer Dauer- oder Vorabkontrollpflicht anwachsen, was umso mehr gilt, wenn die Möglichkeit eröffnet wird, Kommentare auch unter Verwendung von Pseudonymen einzustellen. Aus dem Umfang der Daten kann dagegen nicht ohne weiteres die Unzumutbarkeit einer Überwachung hergeleitet werden. Wer ein öffentliches Diskussionsforum eröffnet, kann sich seiner Pflicht zur angemessenen Kontrolle dieses Forums nicht dadurch entziehen, dass er es auf ein für ihn nicht mehr angemessen kontrollierbares Maß anwachsen lässt.

Postmortales Persönlichkeitsrecht

Im Fall der Beleidigung eines Toten (postmortales Persönlichkeitsrecht) ließ das LG Hamburg offen, welcher Sorgfaltspflichtmaßstab für das Internetangebot von youtube bei der Kontrolle der bei ihr eingestellten Videos im Hinblick auf diesen gleitenden Sorgfaltspflichtmaßstab zu gelten hat. Selbst wenn man den – soweit ersichtlich – mildesten Haftungsmaßstab, den die Rechtsprechung im Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrecht bislang angenommen hat und den die Antragsgegnerin auch selbst für sich proklamiert, wonach ein konkreter Hinweis auf eine offenkundige, vom zuständigen Sachbearbeiter unschwer zu erkennende Rechtsverletzung erforderlich ist - zugrunde legt, habe youtube dennoch gegen Prüfpflichten verstoßen. Trotz eines Hinweises habe man monatelang nichts unternommen. 

Hauptseite Recht und Internet

Top

 

 

Home - Anfahrt - Arbeitsrecht - Ehe- und Familienrecht - Erwachsenenadoption - Kontakt - Namensrecht - Profil  

Email - Links Suche - Vollmacht - Formulare - Impressum - Haftungsausschluss - Datenschutzerklärung

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Rathausgasse 9 - 53111 Bonn (Stadtmitte)

Telefon: 0228/63 57 47 oder 69 45 44 - Telefax: 0228/65 85 28 - drpalm@web.de

Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand: 17.02.2019