|



Email (Ausfall-Server)
Home
Übersicht
w

| |
|
Pflichtteil
Verwirkung
|
 |
| Typische
Konstellation eines gemeinschaftlichen Testaments: Das gesetzliche
Pflichtteil ist erst nach Ableben des zweiten Elternteils fällig. Sollte
einer der Berechtigten dasselbe nach Ableben des ersten Elternteils verlangen,
so scheidet er von vornherein aus der endgültigen Verteilung der Erbmasse
aus. Was heißt Verlangen? |
| Diese Verwirkungsklausel
erläutert das OLG München in einer Entscheidung vom 29.03.2006 so:
Ein Pflichtteilsverlangen kann schon in einem Schreiben
liegen, in dem der Anspruchsteller der Erblasserin gegenüber ausdrücklich
erklärt, „da ich nur den mir zustehenden Anteil will, mache ich nur
mein Zwölftel geltend“, und die Erblasserin in diesem Zusammenhang
eindeutig auffordert, ihr baldmöglichst detailliert über die Höhe des
Nachlasses Auskunft zu erteilen. Das undatierte Antwortschreiben der
Erblasserin hierauf belegt ihre seelische Erschütterung über dieses
Ansinnen und ihre Angst vor deren vorzeitigem Zahlungsverlangen des
dinglich abgesicherten Pflichtteils nebst Zinsen. |
Top   |
|