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Mobbing
Techniken |
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| Wir haben in
unserer Beratungspraxis viele
Techniken des Mobbing kennen gelernt. Alle zielen darauf ab, vorübergehend oder
immerwährend die Arbeitskraft eines Arbeitnehmers zu schädigen und ihn
aus dem Unternehmen herauszudrängen. Viele
Techniken sind oft nicht gut darzustellen, schon gar nicht in der
Darstellung von Juristen, die äußere Sachverhalte mitunter stereotyp
beschreiben und die Subtilität der Maßnahmen nicht erfassen. Das kann die Gegenwehr von
Mobbing-Opfern schwierig
machen: Ich werde "schief" angeguckt. Man ignoriert mich.
Der Chef und die Mitarbeiter sind unfreundlich. Regelmäßig stellt sich
die Frage, ob das vielleicht doch nur eine Einbildung ist. Wir haben schon
Richter erlebt, die in der Verhandlung gesagt haben: "Wenn Ihnen das
etwas ausmacht, dann sind sie in dem Unternehmen am falschen Ort." Wenn man krank
wird, sucht man die Schuld oft zunächst bei sich selbst. Diese perfide Struktur ist
nicht immer zu durchschauen ohne fremde Hilfe. Insofern sind nicht
Arbeitsgerichte und Anwälte allein die "Instrumente", um mit
Mobbing fertig zu werden, sondern ärztliche Einschätzungen können auch
sehr hilfreich sein. |
| Die Wegnahme von Gegenständen,
Schlüsseln, Arbeitsgeräten wie Computern etc. gehört zu den typischen
Strategien, Arbeitnehmer unter massiven Druck zu setzen. Mobbing ist
immer eine Form der Ausgrenzung, die vor allem äußere Zeichen setzt. Gerade die Umsetzung in minderwertige Arbeitsräume ist
eine klassische Mobbing-Handlung. Denn das Mobbing zielt oft auf
eine Deprivation, also den Zustand der Entbehrung, eines Entzuges oder der
Isolation von etwas Vertrautem, eines Verlustes, eines Mangels oder das
Gefühl einer (sozialen) Benachteiligung. Gerade die "Demontage"
von
eingespielten Lebens- und Arbeitsbedingungen ohne zureichenden Grund wird
oft als massive Beeinträchtigung der eigenen Stellung empfunden.
demnächst mehr...
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Wir
haben unter anderem arbeitsgerichtliche Prozesse vor den
Arbeitsgerichten bzw. Landesarbeitsgerichten in Köln, Bonn,
Siegburg, Gummersbach, Hagen, Hamm, Hamburg, Wuppertal, Gießen, Düsseldorf,
Frankfurt und Berlin sowie vor dem Bundesarbeitsgericht
betrieben.
Wir haben Kündigungsschutzklagen,
Klagen auf
Lohn und
Gehalt, Schadensersatz, Schmerzensgeld
(vor allem in Mobbing-Fällen),
Karenzentschädigungen,
ordnungsgemäße
Zeugniserteilung und
gegen Abmahnungen in sehr
unterschiedlichen Fallgestaltungen vertreten. Insofern sollte
Ihr Vertrauen in unsere Tätigkeit nicht unbegründet sein.
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