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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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Dialer Tricks 1

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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

 

Immer Ärger mit den 0190er-Nummern?

Hinweis in eigener Sache:

Aus Kapazitätsgründen können wir diese Fälle nicht mehr bearbeiten.

Aktuell: Endlich Schluss mit dem Missbrauch von Dialern (März 2004)

Nach einer höchst spektakulären Entscheidung des BGH muss der Kunde seinem Telefonnetzbetreiber nicht die hohen Kosten zahlen, die durch einen  «Dialer» verursacht worden sind, wenn ihm kein Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vorzuwerfen ist. Die Klage des Berliner Stadtnetzbetreibers Berlikom, der von von einer Kundin mit ISDN-Anschluss rund 9000 Euro verlangte auf Grund einer  Telefonverbindung über eine 0190er-Nummer, blieb erfolglos.

Gemäß dem Bundesgerichtshof ist der normale Internetnutzer nicht verpflichtet, Schutzprogramme gegen «Dialer» zu installieren - (Aktenzeichen: III ZR 96/03 vom 4. März 2004). Die Klage des Netzbetreibers war erfolglos. Weil der Dienstleister ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Nutzung solcher Nummern hat, einen Teil des Entgelts behält er ja, trägt er auch das Risiko eines  Missbrauchs solcher Nummern. Die Beklagten hätten dagegen nicht gegen Sorgfaltspflichten verstoßen, weil sie keinerlei Anlass zu Schutzvorkehrungen gegen den - nicht bemerkbaren - Dialer gehabt hätten.

Damit ist die ältere Rechtsprechung, die sich teilweise auch auf diesen Seiten findet, nur noch von rechtshistorischem Interesse.

Aktuell: Klage vor dem BVerfG (Heise.de am 26.02.2004)

"Mit einer juristischen Ohrfeige endete die Verfassungsbeschwerde des Münchener Rechtsanwalts Günter Freiherr v. Gravenreuth gegen das "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern". Mit Beschlussverwerfung vom 29. Januar 2004 (Az.: 1 BVR 2341/03) verweigerte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits die Annahme der Beschwerde."

weiter >>

Aktuell: Neue Dialer-Maschen (Heise.de am 03.02.2004)

Heise.de: "Neue Dialer-Maschen - Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen häufen sich derzeit Beschwerden über Rechnungen der Hanseatischen Abrechnungssysteme GmbH. Den Betroffenen wird ein Betrag von 69,95 Euro in Rechnung gestellt."

Das Ende des Ärgers in Sicht

Dialer nur noch über 0900-9-VorwahlenDialer nur noch über 0900-9-Vorwahlen
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Ab MItte Dezember 2003 "dürfen Dialer nur noch unter der dafür reservierten Vorwahl 0900-9 betrieben werden, teilte die Regulierungsbehörde mit. Von der Änderung betroffen sind auch bereits registrierte Dialer-Programme mit anderen Rufnummern aus dem Bereich 0190 und 0900. Deren Einwahlen müssen mit dem heutigen Tage auf eine mit 0900-9 beginnende Rufnummer lauten; dazu ist eine erneute Registrierung erforderlich. ´Bei nicht registrierten Dialern besteht nach unserer Rechtsauffassung keine Zahlungspflicht´, betonte der Behörden-Chef Matthias Kurth." Vgl. Heise.de - hier geht es weiter >>

Aktueller Hinweis in eigener Sache: Wegen der Vielzahl der Anfragen müssen wir leider mitteilen, dass unsere Kapazitäten zur Vertretung in diesen Angelegenheiten ausgeschöpft sind und wir bis auf weiteres keine Fälle dieser Art mehr annehmen können.

Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern

Am 14. August 2003 ist das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er- Mehrwertdiensterufnummern veröffentlicht worden und bereits einen Tag später traten die meisten Änderungen in Kraft. Ziel der Novelle des Telekommunikationsgesetztes ist eindeutig der Schutz und die Stärkung von Verbraucherrechten.

Dies soll dadurch erreicht werden, dass die Regulierungsbehörde von nun an innerhalb von 10 Tagen darüber Auskunft erteilen soll, wer Anbieter einer bestimmten Dienstleistung ist.

Zudem werden die Höchstbeträge für Entgelte begrenzt: So darf die Einwahlgebühr nicht mehr als 30 Euro betragen und der Minutenpreis nicht mehr als 2 Euro. Dialer (automatische Einwahlprogramme) müssen in Zukunft zertifiziert werden.

Weiterhin erhält die Regulierungsbehörde die Befugnis, rechtswidrig genutzte Nummern abzuklemmen. Außerdem können Geldbußen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro verhängt werden.  

Lediglich Regelungen über die ungekürzte Speicherung von 0190er und 0900er Nummer im Einzelverbindungsnachweis sowie die Neufassung der Preisabgabeverpflichtung für Anbieter gelten erst im kommenden Jahr.

Copyright Udo Söns. 

Es ist mehr als ärgerlich: Man surft im Internet und dann ereilt einen eine Telefonrechnung, die schwindelerregend hoch ist. Unbemerkt hat sich ein sogenannter Dialer auf der Festplatte eingenistet, der horrende Einwahlgebühren und Minutenpreise für die Netzverbindung produziert. Nun wird man sich darauf berufen, keinen Vertrag mit dem Unternehmen zu haben, das solche Nummern einsetzt. In der Tat kann es sein, dass nie ein Vertrag geschlossen wurde oder der Vertrag aus diversen Gründen gemäß § 138 BGB sittenwidrig sein kann.

Nur was nutzt es einem, wenn die Telecom oder ein anderer Netzbetreiber auf Zahlung besteht. Das entscheidende Problem ist nämlich, dass der Anbieter solcher "Leistungen" die Nummer angemietet hat und oft erst mehrfache Vermietungen zu dem eigentlichen Übeltäter führen. Vor Gericht trifft den Kunden die Beweislast, dass dieser Vertrag mit dem Anbieter nicht zustande gekommen ist. Doch wie soll dieser Beweis erbracht werden, wenn der konkrete Anbieter nicht bekannt ist?  

Das Problem lässt sich technisch dadurch lösen, dass man die kritischen Vorwahlnummern sperren lässt - mit dem Nachteil, dass auch seriöse Leistungen unter solchen Nummern nicht mehr abrufbar sind. Ist das Kind in den Brunnen gefallen, sollte zunächst ein Einzelverbindungsnachweis angefordert werden, die Festplatte auf die verdächtigen Spuren hin gesichert werden, um den Beweis vielleicht doch auf diesem Wege noch erbringen zu können.

Da das Verhalten der Dialer-Anbieter auch strafrechtlich relevant sein kann, sollte auch immer eine Strafanzeige wegen Datenveränderung und Computersabotage (§ 303 a/b StGB) in Erwägung gezogen werden. Grundregel: Handeln Sie schnell und kontaktieren Sie sofort einen Anwalt! Die Verbindungsdaten werden nach 80 Tagen gelöscht und wenn bis dahin keine Beweise gesichert wurden, wird man auf der Rechnung sitzen bleiben. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Rechtsprechung

Auch die folgende Entscheidung - berichtet von Heise online - zeigt zwar eine Tendenz der Rechtsprechung, diesem unseriösen Spiel ein Ende zu machen, doch die „Präzedenzwirkung“ ist längst nicht klar und eindeutig: Das Kammergericht Berlin wies eine Klage von Berlikomm zurück. Der Berliner Telefonie-Carrier hatte die Mutter eines 16-Jährigen  verklagt, weil diese einen Posten auf der Telefonrechnung von 8.688 Euro nicht bezahlen wollte, der durch Einwahlen eines 0190-Dialers verursacht worden war. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin vom Juli 2001 (Az 26.U.205/01) aufgehoben.

Der  Sohn hatte ohne Wissen der Mutter einen Dialer auf seinem per ISDN an Internet angeschlossenen PC installiert und danach mit der Deinstallations-Routine das Programms scheinbar wieder entfernt. Dennoch hatte sich der Dialer versteckt weiterhin eingewählt. Als Nachweis hierfür genügten dem Gericht offensichtlich mehrere Screenshots, die im Nachhinein angefertigt wurden.

Nach Ansicht der Mutter lag eine arglistige Täuschung durch den Software- beziehungsweise Dienstanbieter vor. Erschwerend kam hinzu, dass aufgrund von Schwierigkeiten bei der Buchhaltung Berlikomm erst nach drei Monaten die erste Rechnung zu dem neuen Telefonanschluss stellte. Die Mutter hatte also keine Möglichkeit, den Anschluss zu kontrollieren und damit weiteren Schaden abzuwenden.  Da die Revision zugelassen wurde, ist das Urteil bisher nicht rechtskräftig. Vgl. jetzt oben: Das Urteil ist nunmehr rechtskräftig.

Aktuelle Informationen zum Thema insbesondere unter:

Dialerschutz.de - Tipps und Tools

Hier ein typischer Trick der Dialer

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