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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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Trotz der Einbrüche der Startup-Unternehmen, der Enttäuschungen der Dot.com-Branche ist "E-Commerce" das Geschäft der Zukunft.

Aus einer Meldung von Heise Online schon am 20.10.2002: "Das Internet gewinnt weiter an Bedeutung -- nicht nur als Informationsmedium, sondern auch für den Online-Einkauf vom heimischen Computer. Das hat eine am Samstag bekannt gegebene Umfrage des Allensbacher Instituts für Demoskopie unter 10500 Menschen im Alter zwischen 14 und 64 Jahren ergeben. Danach sind inzwischen 46 Prozent der Befragten online, ein Anstieg um rund sechs Prozentpunkte binnen Jahresfrist."

Inzwischen sind Online-Händler wie amazon Riesen, die eine ganze Reihe von Rechtsfragen für Verkäufer wie Unterhändler und Käufer aufwerfen.

Die Probleme, die sich hier stellen, werden sich so rapide entwickeln, dass ihre rechtliche Erfassung mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist. Welche Regeln müssen E-Commerce-Unternehmen beachten? Sind Verträge rechtsgültig, die am Bildschirm geschlossen werden?  Welchen Schutz genießt der Käufer, der Produkte kauft, die er nur am Bildschirm gesehen hat? Welche Domain ist rechtlich zulässig? Genießen die großen Online-Häuser wie amazon und ebay eine Monopolstellung? Fragen Sie uns.

Zu unserer Rubrik "E-Commerce"

EBAY

ist inzwischen zu einem höchst erfolgreichen Internetunternehmen geworden, weil die Begegnungschancen zwischen Käufern und Verkäufern hier in sehr viel umfassenderer Weise erfolgen, als sie beispielsweise der gute alte Flohmarkt eröffnete. Doch gerade aufgrund der Anonymität der Kontakte sind auch die rechtlichen Risiken, insbesondere beim Erwerb teurer Gegenstände, zu berücksichtigen. Nicht immer sind die Angebote und Verhaltensweisen der Teilnehmer so rosig wie auf unserem Bild...>>

 

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