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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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Probleme mit der Homepage

Webauftritt und Recht 

 

Homepage Rechtsanwalt Bonn
Web- und Homepages haben Ähnlichkeit mit Minenfeldern. Urheberrechtsverletzungen, Verstoß gegen die Impressumspflichten, Persönlichkeitsrechtsverletzungen können schneller zum Problem werden als es je bei anderen Medien möglich wäre. Viele Fehleinschätzungen hängen mit der Verwechslung von realen und virtuellen Sphären zusammen.  
Haftung für Homepages

Sehr interessant ist die Entscheidung des Landgerichts Dresden vom 23. Januar 2009 – 10 O 2246/08 - zu der Frage, was passiert, wenn nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung der Anwalt die Webpage geprüft hat und nun der Gegner die Vertragsstrafe geltend machen will: 

Die Verwirkung einer Vertragsstrafe setzt ein schuldhaftes Verhalten des Schuldners voraus, stellte das Gericht fest. Also eine reine "Störung", wie es in den Filesharing-Fällen ausreicht, um diverse Ansprüche geltend zu machen, führt noch nicht zur Vertragsstrafe.  Allerdings trifft den Schuldner die Beweislast, wenn er sich auf fehlendes Verschulden beruft, weil eine objektive Pflichtverletzung vorliegt. Wie exkulpiert er sich? Nach Auffassung des LG Dresden reicht es, wenn nach einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte das Online-Angebot geprüft haben und dem Schuldner mitteilen, dass es keine wettbewerbsrechtlichen Beanstandungen geben. Denn dann hat der Schuldner alle  Möglichkeiten genutzt, um eine zukünftige Zuwiderhandlung auszuschließen. Weder haftet der Webseitenbetreiber dann für eigenes Verschulden noch für das Verschulden der Anwälte.

Demnächst mehr >>

Wir sind gerne bereit, für Sie einen Check Ihrer Website im Blick auf die angesprochenen Probleme durchzuführen.

 

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