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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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Abofallen

Betrug

In die unseligen Geschichten der Abofallen hat die Rechtsprechung Bewegung hinein gebracht - und das ist gut so: Täuscht der Betreiber einer so genannten Abo-Falle im Internet den Nutzer über das Bestehen einer Zahlungsverpflichtung, indem er Gratis-Software anbietet, vor deren Download sich der Nutzer jedoch anmelden muss und dabei unbemerkt ein Abonnement mit einer Jahresgebühr von 84 Euro eingeht, so verwirklicht dieser den Tatbestand des Betruges, wenn er den Hinweis auf die Kostenpflicht absichtlich so platziert, dass er bei flüchtiger Betrachtung leicht übersehen werden kann, so Landgericht Hamburg 2012.  
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