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Befristung
Arbeitsverträge
Aktuell |
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| Zur
mehrfachen Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen vgl. EuGH,
Urteil vom 26.01.2012 - C-586/10: Die
Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen
Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein, wenn sich dieser Bedarf als
wiederkehrend oder sogar ständig erweist. Aus dem bloßen
Umstand, dass ein Arbeitgeber gezwungen sein mag, wiederholt oder
sogar dauerhaft auf befristete Vertretungen zurückzugreifen, und dass
diese Vertretungen auch durch die Einstellung von Arbeitnehmern mit
unbefristeten Arbeitsverträgen gedeckt werden könnten, folge weder,
dass kein solcher sachlicher Grund gegeben ist, noch das Vorliegen
eines Missbrauchs.
Es bleibt nun abzuwarten, wie das
Bundesarbeitsgericht diese Entscheidung in der nationalen
Rechtsprechung rezipiert. |
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Wir haben unter anderem
arbeitsgerichtliche Prozesse vor den Arbeitsgerichten bzw.
Landesarbeitsgerichten in Berlin, Hamm, Köln, Bonn, Siegburg,
Gummersbach, Wuppertal, Hagen, Frankfurt und Düsseldorf sowie vor dem
Bundesarbeitsgericht betrieben.
Weitere
wichtige Themen des Arbeitsrechts auf diesen Seiten:
Abmahnung
- AGB - Aufhebungsvertrag
- Arbeitsrecht - Arbeitsvertrag
- Fortbildung - Kündigung
(Arbeitsrecht) - Lohn/Gehalt
- Mobbing |
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