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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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 Zur strafrechtlichen Bewertung von

  satirischen Beiträgen in Online-Foren

Zwei Texte von Rechtsanwalt Dr. Palm für das Internetmagazin Telepolis

Engine of Justice

Das Ende der Fahnenstange?

Provider Maßnahmen beim Betrieb von Foren 

Landgericht Hamburg - Az. 324 O 721/05: Das Gericht war überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im verlagseigenen Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, würden Rechtsverletzungen sogar herausgefordert. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Rechtsprechung hält. 

Beleidigungen im Internet?

Heise Newsticker: "Eine dieser Tage über Nachrichtenagenturen und Tageszeitungen publik gewordene Entscheidung des Landgerichts Köln (AZ: 28 T 8/01) sorgt für Furore: Danach sei es "keine Beleidigung", einen anderen in einem Internetforum als "Arschloch" oder als "Hanswurschtschwuchtel" zu bezeichnen. Ein Blick in die Verfahrensakte zeigt allerdings, dass diese Darstellung stark verkürzt und irreführend ist. Grundsätzlich gilt auch im Netz, dass Beleidigungen Unterlassungsansprüche nach sich ziehen und strafbar sein können." Mehr bei Heise.

Kurzkommentar: Insoweit wird man auch im Netz keine fundamental anderen Regeln anwenden als im realen Leben. Wichtig bei der Bewertung dürfte aber der Kontext sein, insbesondere ob etwa besonders heftige, von beiden Seiten mit entsprechender Rhetorik geführte Streitigkeiten vorliegen. Wer nicht weiß, wie weit er gehen darf, sollte immer überlegen, ob es sich um kontextbezogene Äußerungen handelt oder eben um Beleidigungen, Verleumdungen etc., die mit der Sache nichts oder wenig zu tun haben.

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